Diensthaftpflicht

Diensthaftpflicht

Für Sie als Beamter haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbegrenzt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Mit unserem Baustein „Diensthaftpflicht“ können Sie ganz einfach und kostengünstig Ihre Privathaftpflichtversicherung erweitern und sind somit privat wie auch dienstlich bestens in einem Schadensfall abgesichert.

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Kontaktinformationen

GF Beinroth und Kollegen GmbH & Co. KG

Ferdinand-Braun-Straße 10, 74074 Heilbronn
Adolzfurter Str. 32, 74626 Bretzfeld

Telefon: 07946 989291
Fax: 07946 9899546
info@benedikt-hauck.de

Benedikt Hauck

Geschäftsführender Gesellschafter
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Immobilien-Darlehensvermittler

Kontaktaufnahme (Diensthaftpflicht)
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